Sie suchen nach einer talentierten Arbeitskraft, die gut zu den Bedürfnissen und Anforderungen Ihres Unternehmens passt? Wir arbeiten mit jedem Klienten eng zusammen, um ihre Personalbedürfnisse zu verstehen und um eine bestmögliche Bewerberauswahl treffen zu können. Unser Personal wird für jedes Unternehmen individuell ausgewählt, um die Zufriedenheit zu ermöglichen.
Klassische Zeitarbeit
für Sie die prompte Gestellung von Personal zur Überbrückung Ihres Personal Engpasses im kaufmännischen, gewerblichen und technischen Bereich.
Sie erkennen den Personalengpass und rufen uns an, beschreiben uns die Aufgabenstellung und benennen den Termin. Wir teilen Ihnen die Lieferfähigkeit und die voraussichtliche Preisgruppe mit.
Auswahloriente Zeitarbeit
bedeutet für Sie das Treffen von Personalauswahlentscheidungen von Zeitarbeit zu besetzenden Stellen in Ihrem Unternehmen.
Zuerst erstellen Sie gemeinsam mit unseren Disponenten ein Anforderungsprofil, welches dann in das von Gonnella Personal entwickelte Kandidatenprofil umgesetzt wird. Anhand dieses Kandidatenprofils erhalten Sie einen ersten Eindruck.
Sie entscheiden welchen Bewerber Sie kennen lernen möchten. Nach einem positiven Vorstellungsgespräch sichern Sie Ihre Auswahlentscheidung zusätzlich durch einen Probearbeitstag ab. Nach Abschluss des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages disponieren wir diesen Kandidaten für Sie.
Arbeitsvermittlung
Wir übernehmen für den Auftraggeber (Kunden) die Vorauswahl und Vermittlung von Mitarbeitern. Für den Bewerber entstehen keine Kosten. Der Kunde stellt das Anforderungsprofil des gewünschten Mitarbeiters. Wir übernehmen alle erforderlichen Maßnahmen zur Suche des geeigneten Mitarbeiters (d. h. Inserat, Eignungstest, Vorstellungsgespräch etc.).
OnSite Management
Mit unserem Service- und Dienstleistungsangebot sind wir in der Lage, das gesamte Spektrum eines anspruchsvollen OnSite Managements abzudecken und all Ihre Anforderungen zu realisieren. Egal, ob der Sitz des OnSite Managers bei Ihnen im Unternehmen oder dezentral organisiert ist.
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die Überlassung von Arbeitnehmern (Leiharbeitnehmern), soweit sie im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit stattfindet.
Höchstüberlassungsdauer
Mit Inkrafttreten der AÜG-Reform (01.04.2017) dürfen Zeitarbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate demselben Kunden überlassen werden. Mit Inkrafttreten der AÜG-Reform (01.04.2017) dürfen Zeitarbeitnehmer demselben Kunden nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate überlassen werden. Der Zeitraum vorheriger Überlassungen an denselben Entleiher ist anzurechnen, wenn zwischen den Einsätzen nicht mehr als drei Monate liegen. Diese Regelung zur Höchstüberlassungsdauer ist in 1b AÜG verankert (§ 1 AÜG Absatz 1b).
Equal Pay
Equal Pay bedeutet, dass ein Unternehmen seinen Leihmitarbeitern ein ebenso hohes Arbeitsentgelt zahlen muss wie den fest beschäftigen Mitarbeitern in einer vergleichbaren Anstellung. Der Anspruch auf Equal Pay wird in § 8 des deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) geregelt und greift, sobald der Leiharbeitnehmer neun Monate ununterbrochen im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt ist.
Sanktionen bei Verstößen gegen das AÜG
Ein Verstoß bzw. eine Überschreitung der Höchstüberlassungsdauer ist mit rechtlichen Konsequenzen verbunden. „Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Absatz 1 1b über die Höchstüberlassungsdauer hinaus überlässt“ (§ 16 AÜG).
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