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Sie suchen nach einer talentierten Arbeitskraft, die gut zu den Bedürfnissen und Anforderungen Ihres Unternehmens passt? Wir arbeiten mit jedem Klienten eng zusammen, um ihre Personalbedürfnisse zu verstehen und um eine bestmögliche Bewerberauswahl treffen zu können. Unser Personal wird für jedes Unternehmen individuell ausgewählt, um die Zufriedenheit zu ermöglichen.

Modernes Büro

Klassische Zeitarbeit

für Sie die prompte Ge­stel­lung von Per­so­nal zur Über­brückung Ihres Personal Engpasses im kauf­männischen, ge­werb­lichen und technischen Bereich.

Sie erkennen den Per­sonal­eng­pass und rufen uns an, be­schrei­ben uns die Auf­gaben­stel­lung und be­nennen den Ter­min. Wir tei­len Ihnen die Liefer­fähig­keit und die vo­raus­sicht­liche Preis­gruppe mit.

Büro mit Aussicht

Auswahloriente Zeitarbeit

bedeutet für Sie das Treffen von Personal­auswahl­ent­schei­dungen von Zeit­arbeit zu be­set­zen­den Stellen in Ihrem Unter­nehmen.

Zuerst er­stel­len Sie gemein­sam mit unseren Dis­po­nen­ten ein An­for­de­rungs­pro­fil, welches dann in das von Gonnella Personal ent­wickel­te Kandi­daten­profil umge­setzt wird. An­hand dieses Kandi­daten­profils erhal­ten Sie einen ersten Ein­druck. 

Sie ent­schei­den welchen Bewer­ber Sie kennen lernen möchten. Nach einem positiven Vor­stellungs­gespräch sichern Sie Ihre Aus­wahl­entschei­dung zusätz­lich durch einen Probe­arbeitstag ab. Nach Ab­schluss des Arbeit­nehmer­über­lassungs­vertrages dis­po­nieren wir diesen Kandida­ten für Sie.

Arbeitsvermittlung

Wir übernehmen für den Auftraggeber (Kunden) die Vorauswahl und Vermittlung von Mitarbeitern. Für den Bewerber entstehen keine Kosten. Der Kunde stellt das Anforderungsprofil des gewünschten Mitarbeiters. Wir übernehmen alle erforderlichen Maßnahmen zur Suche des geeigneten Mitarbeiters (d. h. Inserat, Eignungstest, Vorstellungsgespräch etc.).

Frau am Arbeitsplatz

OnSite Management

Mit unserem Ser­vice- und Dienst­leistungs­an­ge­bot sind wir in der Lage, das gesamte Spek­trum eines an­spruchs­vollen OnSite Manage­ments ab­zu­decken und all Ihre An­forde­rungen zu rea­li­sieren. Egal, ob der Sitz des OnSite Managers bei Ihnen im Unter­neh­men oder de­zen­tral or­gani­siert ist.

Büro Kaffeepause
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die Überlassung von Arbeitnehmern (Leiharbeitnehmern), soweit sie im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit stattfindet.

Höchstüberlassungsdauer

Mit Inkrafttreten der AÜG-Reform (01.04.2017) dürfen Zeitarbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate demselben Kunden überlassen werden. Mit Inkrafttreten der AÜG-Reform (01.04.2017) dürfen Zeitarbeitnehmer demselben Kunden nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate  überlassen werden. Der Zeitraum vorheriger Überlassungen an denselben Entleiher ist anzurechnen, wenn zwischen den Einsätzen nicht mehr als drei Monate liegen. Diese Regelung zur Höchstüberlassungsdauer ist in 1b AÜG verankert (§ 1 AÜG Absatz 1b).

Equal Pay

Equal Pay bedeutet, dass ein Unternehmen seinen Leihmitarbeitern ein ebenso hohes Arbeitsentgelt zahlen muss wie den fest beschäftigen Mitarbeitern in einer vergleichbaren Anstellung. Der Anspruch auf Equal Pay wird in § 8 des deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) geregelt und greift, sobald der Leiharbeitnehmer neun Monate ununterbrochen im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung  beschäftigt ist. 

Sanktionen bei Verstößen gegen das AÜG

Ein Verstoß bzw. eine Überschreitung der Höchstüberlassungsdauer ist mit rechtlichen Konsequenzen verbunden. „Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Absatz 1 1b über die Höchstüberlassungsdauer hinaus überlässt“ (§ 16 AÜG).

Personalanfrage

Vielen Dank!

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